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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 13 E 556/05 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 13 E 556/05 (https://dejure.org/2006,22577)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) bei Studium der Zahnmedizin in der Türkei; Berücksichtigungsfähigkeit sog. Einstufungslisten zur Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen in den ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 13.04.2005 - 7 K 3968/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 13 E 556/05
- VG Minden, 28.09.2006 - 7 K 3968/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - 13 A 4204/06
- BVerwG, 20.12.2007 - 3 B 59.07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 3 LA 36/04
Approbation, Ausbildungsstand, Gleichwertigkeit, Zahnarzt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 13 E 556/05
Auch der Hinweis des Klägers in der Beschwerdebegründung auf Entscheidungen des Schl.-H. VG und OVG von November 2003 - 2 A 50/03 - bzw. August 2004 - OVG 3 LA 36/04 - steht der Bewertung des Studiums des Klägers in der Türkei nach Kategorie 2 der Einstufungslisten und als nicht gleichwertig nicht entgegen.
- VG Minden, 28.09.2006 - 7 K 3968/04
Deutscher Zahnarzt mit türkischer Ausbildung erhält Berufserlaubnis
Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 17.07.2006 - 13 E 556/05 - zurückgewiesen.Wegen der Begründung wird Bezug genommen auf die Gründe der Beschlüsse der Kammer vom 13.04.2005 und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2006 - 13 E 556/05 -, an denen die Kammer nach Überprüfung festhält bzw. die sie teilt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - 13 A 4204/06
Erteilung der Approbation als Zahnarzt bei einem abgeschlossenen …
Das Verwaltungsgericht hat, u. a. unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Juli 2006 - 13 E 556/05 - zur Beschwerde des Klägers wegen Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das entsprechende Begehren, zutreffend dargelegt, dass der Kläger wegen nicht nachgewiesener Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes keinen Anspruch auf Erteilung einer Approbation als Zahnarzt nach § 2 Abs. 2 Satz1 Nr. 1 ZHG hat.